Scheidung und Immobilie: diskrete Beratung durch Wartzack & Kollegen

Bei einer Scheidung birgt die gemeinsame Immobilie oftmals zusätzliches Konfliktpotenzial. Wir nehmen in dieser schwierigen und emotional herausfordernden Situation eine beratende Funktion ein und unterstützen Sie bei der Findung einer einvernehmlichen Lösung.

Wem gehört die Immobilie?

Ein Auktionshammer und ein Hausmodell aus Holz

Im Falle einer Scheidung stellt sich zunächst die Frage: Wer ist Eigentümer der Immobilie? Ist nur ein Partner als Eigentümer im Grundbuch eingetragen, ändert auch die Scheidung nichts an den Besitzverhältnissen. Allerdings gilt: Hat ein Partner die Immobilie nach Eheschließung allein gekauft, könnte die Regelung der Zugewinngemeinschaft zur Anwendung kommen. Ob das in Ihrem individuellen Fall zutrifft, lassen Sie am besten schnellstmöglich von einem Experten klären.

Eine Partei bleibt wohnen

Ein häufiges Szenario bei einer Scheidung sieht so aus: Eine Partei bleibt in der Immobilie wohnen und wird durch die Auszahlung der anderen Partei zum alleinigen Eigentümer. Natürlich müssen beide Parteien in diese Vorgehensweise einwilligen. Außerdem ist eine professionelle Wertermittlung unerlässlich, damit die Frage nach einem fairen Auszahlungsbetrag nicht zusätzlich zu Konflikten führt. Das Team von Wartzack & Kollegen ist der richtige Ansprechpartner für Sie, wenn es um eine Immobilienbewertung oder um die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens geht. Letzteres ist bei einer Scheidung empfehlenswert, da es auch von Gerichten anerkannt wird.

Gemeinsamer Verkauf

Immobilienverkauf mit einem Makler

Der gemeinsame Verkauf der Immobilie und die Aufteilung des Verkaufserlöses kann im Falle einer Scheidung oder Trennung ebenfalls eine sinnvolle Option sein - beispielsweise dann, wenn keine Partei in der Lage oder bereit ist, die andere auszuzahlen.

Da ein Immobilienverkauf ein aufwendiger und komplexer Prozess ist, bei dem die Verkäufer an einem Strang ziehen müssen, legen Sie diese Aufgabe am besten in die Hände eines neutral agierenden Profis. Wir legen gemeinsam mit Ihnen einen marktgerechten Angebotspreis fest, erarbeiten eine zielgruppengerechte Marketingstrategie, sprechen mit Interessenten, führen Besichtigungstermine durch und vieles mehr.

Gemeinsame Vermietung

Manchmal möchte sich ein in Scheidung befindliches Paar nicht von der gemeinsamen Immobilie trennen - beispielsweise, weil die Kinder diese später einmal erben sollen. Statt die Immobilie leer stehen zu lassen, empfiehlt sich in dieser Situation eine Vermietung. Die wichtigste Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die ehemaligen Partner sich nach wie vor gut verstehen und bereit sind, gemeinsam als Vermieter zu agieren. Mitunter kann es auch ratsam sein, die Verwaltung der Mietsache an eine professionelle Hausverwaltung auszulagern. Welcher Mietpreis für die Immobilie angemessen ist und welche Rechte und Pflichten auf Sie als Vermieter zukommen, klären wir gerne im Rahmen eines individuellen Beratungsgesprächs.

Rufen Sie uns in Schwabach an oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Das Maklerteam von Wartzack & Kollegen nimmt sich gerne Zeit für eine neutrale, ehrliche und absolut diskrete Beratung.

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