Immobilienerbe: Was gilt es bei einer Erbengemeinschaft zu beachten?

Das Erbe einer Immobilie bringt viele Herausforderungen mit sich, insbesondere wenn es sich um eine Erbengemeinschaft handelt. Wenn mehrere Erben gleichzeitig eine Immobilie erben, müssen sie gemeinsam Entscheidungen treffen und ihre Interessen koordinieren. In diesem Artikel erfahren Sie, worauf Sie achten müssen, wenn Sie Teil einer Erbengemeinschaft sind und eine Immobilie geerbt haben.

Was ist eine Erbengemeinschaft? 

Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn durch Testament oder gesetzliche Erbfolge mehrere Personen gemeinsam eine Immobilie erben.

Die Erbengemeinschaft ist gesetzlich geregelt und besteht bis zu einer Einigung über die Aufteilung des Nachlasses oder bis zum Verkauf der Immobilie.

Die Besonderheiten der Erbengemeinschaft 

In einer Erbengemeinschaft kann kein Miterbe über seinen Anteil frei verfügen, ohne die Zustimmung der anderen Erben einzuholen. Alle Entscheidungen – von der Instandhaltung bis zum Verkauf der Immobilie – müssen einstimmig getroffen werden. Dies erfordert von allen Beteiligten ein hohes Maß an Kommunikation und Kooperation.

Wichtige Schritte als Teil einer Erbengemeinschaft

  • Grundbuch einsehen: Klären Sie, wer im Grundbuch eingetragen ist. Oft wird die Erbengemeinschaft erst einige Zeit nach dem Erbfall eingetragen.
  • Erbauseinandersetzungsvertrag: Treffen Sie klare Vereinbarungen darüber, wie die Immobilie genutzt, instand gehalten oder verkauft werden soll. Ein notarieller Erbauseinandersetzungsvertrag kann helfen, spätere Konflikte zu vermeiden.
  • Immobilienbewertung: Lassen Sie die Immobilie von einem Sachverständigen bewerten, um den aktuellen Marktwert zu erfahren und eine faire Grundlage für alle Entscheidungen zu haben.
  • Verwaltung der Immobilie: Legen Sie fest, wer für die Verwaltung der Immobilie zuständig ist. Es kann ratsam sein, einen neutralen Dritten oder einen professionellen Verwalter zu beauftragen.
  • Nutzungskonzept: Vereinbaren Sie ein gemeinsames Nutzungskonzept. Ob Vermietung oder Eigennutzung, alle Parteien sollten damit einverstanden sein.
  • Verkauf oder Teilung: Entscheiden Sie, ob ein Verkauf der Liegenschaft für die Erbengemeinschaft das Beste ist oder ob eine Realteilung sinnvoller wäre.

Wir beraten Sie umfassend

Eine Erbengemeinschaft erfordert von allen Beteiligten ein hohes Maß an Koordination und Kompromissbereitschaft. Gutes Management, klare Kommunikation und fachkundige Unterstützung sind unerlässlich, um das Beste aus der geerbten Immobilie zu machen. 

Als Immobilienexperte stehen wir Ihnen bei der Bewertung Ihrer geerbten Immobilie zur Seite und zeigen Ihnen kompetent die verschiedenen Optionen auf. Wenn Sie eine Immobilie geerbt haben und dazu Beratung benötigen, rufen Sie uns gerne in unserem Immobilienbüro in Schwabach an oder nutzen Sie unser Kontaktformular und vereinbaren Sie einen Termin!

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