Verkaufen, vermieten, selbst bewohnen: Diese Möglichkeiten haben Sie bei einer Scheidung

Eine Scheidung ist eine der emotional und organisatorisch anspruchsvollsten Phasen im Leben. Neben den persönlichen Herausforderungen stehen oft auch wichtige Entscheidungen rund um gemeinsame Vermögenswerte an, insbesondere wenn es um die gemeinsame Immobilie geht. 

In dieser schwierigen Zeit ist es wichtig, klar strukturierte Informationen und professionelle Unterstützung zu erhalten. In diesem Beitrag möchten wir Ihnen daher mögliche Optionen vorstellen, was mit Ihrer Immobilie im Falle einer Scheidung geschehen kann. Wir beleuchten die Vor- und Nachteile des Verkaufs, der Vermietung und der Eigennutzung, um Ihnen bei der Entscheidungsfindung zu helfen.

1. Option: Der Verkauf des gemeinsamen Hauses

Eine der ersten Möglichkeiten, über die Ehepaare bei einer Trennung nachdenken, ist der Verkauf der gemeinsamen Immobilie. Diese Option bietet Ihnen klare finanzielle Verhältnisse und ermöglicht es beiden Parteien, einen sauberen Schnitt zu machen. Ein wesentlicher Vorteil des Verkaufs ist die sofortige Freisetzung von Kapital, das Sie für Ihren Neuanfang nutzen können.

Beim Verkauf der Scheidungsimmobilie ist eine fundierte Marktwertermittlung entscheidend, um den realistischen Verkaufswert zu bestimmen und mögliche Verluste zu vermeiden. Ebenso sollten Sie sich bewusst machen, dass Emotionen eine Rolle spielen können und der Verkaufsprozess Zeit und Geduld erfordert. Klären Sie im Vorfeld rechtliche Fragen und Besitzverhältnisse, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

2. Option: Vermietung der Scheidungsimmobilie an Dritte

Eine zweite Option, die Sie neben dem Verkauf in Erwägung ziehen können, ist die Vermietung der gemeinsamen Immobilie. Diese Möglichkeit bietet Ihnen eine kontinuierliche Einkommensquelle und hilft, das Eigentum als langfristige Investition zu erhalten. Zu den Vorteilen dieser Option gehört neben den regelmäßigen Mieteinnahmen auch der Umstand, dass Sie oder Ihre gemeinsamen Kinder die Immobilie später wieder nutzen können.

Natürlich geht mit der Vermietung auch die Verwaltung der Immobilie und die Korrespondenz mit den Mietern einher. Ob Sie diesen zusätzlichen Aufwand in Zeiten einer Scheidung auf sich nehmen wollen, hängt von Ihren persönlichen Umständen ab – sicherlich hilft es dabei enorm, wenn Sie und Ihr ehemaliger Partner sich weiterhin gut verstehen und gemeinsam die Vermietung angehen möchten.

3. Option: Ein Ehepartner bleibt wohnen

In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, dass ein Ehepartner die gemeinsame Immobilie weiterhin alleine bewohnt. Diese Option bietet den Vorteil, dass zumindest einer von Ihnen in einer vertrauten Umgebung bleibt, was gerade in emotional fordernden Zeiten eine gewisse Stabilität und Kontinuität liefert. 

Allerdings muss beachtet werden, dass diese Entscheidung finanzielle und rechtliche Implikationen mit sich bringt: Wer trägt die laufenden Kosten? Wie werden die Eigentumsverhältnisse geregelt? Diese Fragen sollten im Vorfeld genau geklärt werden – ebenso wie der genaue Wert der Immobilie, um die faire Auszahlung des Ehepartners zu ermöglichen und Streit zu vermeiden.

(In manchen Fällen) Eine 4. Option: Die Realteilung

Eine seltenere, aber durchaus mögliche Option ist die Realteilung der gemeinsamen Immobilie. Dabei wird das Objekt in zwei voneinander unabhängige Wohneinheiten aufgeteilt, sodass beide Parteien weiterhin in der Immobilie wohnen können, jedoch getrennt voneinander. 

Diese Lösung könnte theoretisch eine ideale Balance schaffen, erweist sich in der Praxis jedoch oft als sehr schwierig. Viele Immobilien sind baulich nicht dafür ausgelegt, in zwei eigenständige Einheiten umgewandelt zu werden, und der Umbau kann erhebliche Kosten und rechtliche Hürden mit sich bringen. Daher ist es unverzichtbar, die Immobilie vorab von einem Experten gründlich begutachten zu lassen, um die Machbarkeit und die notwendigen Schritte für eine Realteilung realistisch einschätzen zu können.

Sie benötigen Unterstützung für Ihre Scheidungsimmobilie in Schwabach?

Die Entscheidung, was mit der gemeinsamen Immobilie im Falle einer Scheidung geschehen soll, ist keineswegs einfach und erfordert sorgfältige Überlegungen. Ob Verkauf, Vermietung, Eigennutzung durch einen der Ehepartner oder eine Realteilung – jede Option bringt ihre eigenen Herausforderungen und Vorteile mit sich. 

Das Team von Wartzack & Kollegen in Schwabach steht Ihnen in dieser Zeit mit Kompetenz, regionaler Marktkenntnis und einem maßgeschneiderten Service zur Seite: Sei es durch eine vollumfängliche Begleitung beim Verkauf, eine professionelle Immobilienbewertung für die Auszahlung oder bei der Mietpreisermittlung. Zögern Sie also nicht, uns zu kontaktieren – wir nehmen uns gerne die Zeit, Sie ehrlich, diskret und als neutrale Drittpartei zu Ihrer Scheidungsimmobilie in Schwabach und dem Landkreis Roth zu beraten.

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