Sanierungspflicht für Eigentümer: Das ist zukünftig vorgeschrieben

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) stellt viele Hauseigentümer vor neue Herausforderungen. Insbesondere Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern müssen sich auf verpflichtende energetische Sanierungsmaßnahmen einstellen. Diese Regelungen dienen nicht nur der Senkung der Energiekosten, sondern auch dem Klimaschutz. Welche Maßnahmen sind nun genau vorgeschrieben und wer ist davon betroffen? 

Wer ist von der Sanierungspflicht betroffen?

Nicht alle Hauseigentümer sind von der Sanierungspflicht nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) betroffen: Alle Eigentümer, die ihr Haus nach dem Stichtag 1. Februar 2002 erworben haben, müssen sich mit den vorgeschriebenen Maßnahmen auseinandersetzen. Wer sein Haus jedoch bereits vor diesem Stichtag selbst bewohnt hat, ist von der Sanierungspflicht ausgenommen. Diese Differenzierung stellt sicher, dass langjährige Bewohner, die möglicherweise weniger Ressourcen für aufwendige Sanierungen haben, von den Vorschriften entlastet werden. Für alle anderen gilt es jedoch, verschiedene energetische Maßnahmen zu ergreifen, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und den Energieverbrauch ihrer Immobilie zu optimieren.

Die drei Pflichtbereiche bei der energetischen Sanierung

  • Dämmung der obersten Geschossdecke bzw. des Daches: Eine der wichtigsten Maßnahmen im Rahmen der Sanierungspflicht ist die Dämmung der obersten Geschossdecke. Dies ist insbesondere dann relevant, wenn das Dachgeschoss weder bewohnt noch beheizt wird. In diesem Fall muss die oberste Geschossdecke zumindest zum beheizten Wohnbereich hin gedämmt werden, um Energieverluste zu minimieren. Die Dämmung muss dabei die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz erfüllen, die durch den Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) definiert werden. Alternativ kann die Sanierungspflicht auch durch die Dämmung des gesamten Daches erfüllt werden, sofern der geforderte U-Wert eingehalten wird.
  • Dämmung wasserführender Rohre: Ein oft vernachlässigter Bereich in vielen Gebäuden ist die Dämmung von Warmwasserleitungen, insbesondere im Heizungskeller. Ohne entsprechende Dämmung führen diese ungeschützten Rohre zu unnötigen Wärmeverlusten und erhöhen den Energieverbrauch. Das GEG schreibt daher die Dämmung dieser wasserführenden Rohre vor. Dabei gibt es konkrete Vorgaben zur Dicke und Wirksamkeit der Dämmschicht, die eingehalten werden müssen. Diese Maßnahme sorgt nicht nur für eine effiziente Wärmenutzung, sondern trägt auch zur Senkung der Energiekosten bei.
  • Verbot von Öl- und Gasheizungen: Bei einem Eigentümerwechsel schreibt das GEG den Austausch von Öl- oder Gasheizungen vor, die älter als 30 Jahre sind. Diese Regelung soll dazu beitragen, den Energieverbrauch und die damit verbundenen CO₂-Emissionen zu reduzieren. Die Regelung gilt jedoch nicht uneingeschränkt. Ausgenommen sind Standard- und Konstanttemperaturkessel sowie Niedertemperatur- und Brennwertkessel, sofern sie bestimmte Effizienzanforderungen erfüllen. Auch Anlagen, die ausschließlich zur Warmwasserbereitung oder als Einzelraumheizung genutzt werden, fallen nicht unter diese Regelung. Diese Ausnahmen tragen den unterschiedlichen technischen Gegebenheiten und Nutzungsszenarien Rechnung und stellen sicher, dass die Maßnahmen der Sanierungspflicht zielgerichtet und effizient umgesetzt werden können.

Energetische Anforderungen bei größeren Baumaßnahmen

Unabhängig von einem Eigentümerwechsel oder einem festen Stichtag schreibt das GEG vor, dass Eigentümer die energetischen Anforderungen erfüllen müssen, sobald sie im Rahmen einer Baumaßnahme mehr als zehn Prozent eines Bauteils verändern.

Konkret bedeutet das zum Beispiel für die Fassade: Solange nur kleinere Putzschäden ausgebessert oder die Fassade neu gestrichen wird, sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Sobald jedoch mehr als zehn Prozent der Fassade ausgebessert werden, zum Beispiel durch die Erneuerung größerer Putzflächen, greift die Pflicht zur energetischen Sanierung und die Fassade muss gedämmt werden. Damit wird sichergestellt, dass größere Sanierungsmaßnahmen gleichzeitig zur energetischen Verbesserung des Gebäudes genutzt werden. Um die spezifischen Anforderungen des GEG optimal zu erfüllen, ist es ratsam, sich von einem Experten beraten zu lassen. So kann sichergestellt werden, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt und gleichzeitig die energetischen Vorteile maximal ausgeschöpft werden.

Wir unterstützen Sie professionell

Die Sanierungspflicht nach dem Gebäudeenergiegesetz bringt viele Anforderungen und Herausforderungen mit sich, sowohl in finanzieller als auch in organisatorischer Hinsicht. Mit der richtigen Planung und fachkundiger Beratung können diese Anforderungen jedoch nicht nur erfüllt, sondern auch als Chance zur langfristigen Optimierung der Energieeffizienz genutzt werden.

Wenn Sie Fragen haben oder eine individuelle Beratung zu Ihrer spezifischen Situation wünschen, stehen wir vomombei Wartzack & Kollegen Ihnen gerne zur Verfügung. Unsere Experten unterstützen Sie dabei, die richtigen Maßnahmen für Ihre Immobilie in Schwabach und im Landkreis Roth zu ergreifen. Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Beratung und maßgeschneiderte Lösungen – gemeinsam machen wir Ihr Zuhause fit für die Zukunft.

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