Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) stellt viele Hauseigentümer vor neue Herausforderungen. Insbesondere Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern müssen sich auf verpflichtende energetische Sanierungsmaßnahmen einstellen. Diese Regelungen dienen nicht nur der Senkung der Energiekosten, sondern auch dem Klimaschutz. Welche Maßnahmen sind nun genau vorgeschrieben und wer ist davon betroffen?
Nicht alle Hauseigentümer sind von der Sanierungspflicht nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) betroffen: Alle Eigentümer, die ihr Haus nach dem Stichtag 1. Februar 2002 erworben haben, müssen sich mit den vorgeschriebenen Maßnahmen auseinandersetzen. Wer sein Haus jedoch bereits vor diesem Stichtag selbst bewohnt hat, ist von der Sanierungspflicht ausgenommen. Diese Differenzierung stellt sicher, dass langjährige Bewohner, die möglicherweise weniger Ressourcen für aufwendige Sanierungen haben, von den Vorschriften entlastet werden. Für alle anderen gilt es jedoch, verschiedene energetische Maßnahmen zu ergreifen, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und den Energieverbrauch ihrer Immobilie zu optimieren.
Unabhängig von einem Eigentümerwechsel oder einem festen Stichtag schreibt das GEG vor, dass Eigentümer die energetischen Anforderungen erfüllen müssen, sobald sie im Rahmen einer Baumaßnahme mehr als zehn Prozent eines Bauteils verändern.
Konkret bedeutet das zum Beispiel für die Fassade: Solange nur kleinere Putzschäden ausgebessert oder die Fassade neu gestrichen wird, sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Sobald jedoch mehr als zehn Prozent der Fassade ausgebessert werden, zum Beispiel durch die Erneuerung größerer Putzflächen, greift die Pflicht zur energetischen Sanierung und die Fassade muss gedämmt werden. Damit wird sichergestellt, dass größere Sanierungsmaßnahmen gleichzeitig zur energetischen Verbesserung des Gebäudes genutzt werden. Um die spezifischen Anforderungen des GEG optimal zu erfüllen, ist es ratsam, sich von einem Experten beraten zu lassen. So kann sichergestellt werden, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt und gleichzeitig die energetischen Vorteile maximal ausgeschöpft werden.
Die Sanierungspflicht nach dem Gebäudeenergiegesetz bringt viele Anforderungen und Herausforderungen mit sich, sowohl in finanzieller als auch in organisatorischer Hinsicht. Mit der richtigen Planung und fachkundiger Beratung können diese Anforderungen jedoch nicht nur erfüllt, sondern auch als Chance zur langfristigen Optimierung der Energieeffizienz genutzt werden.
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